Sie haben Anspruch auf Hebammenhilfe von

Schwangerschaftsbeginn an bis 9 Monate

nach der Geburt Ihres Babys!

 

Die meisten Kosten hierfür  - Wahlleistungen ausge-

schlossen - werden von den gesetzlichen und

privaten Krankenkassen übernommen!

 

 

 

Impressum & Datenschutz         Links

Hebamme Kerstin David, Amselstrasse 5, 91334 Hemhofen